• Energiestrategie 2050 des Bundes
  • Der Bund bläst zum Rückzug aus Heimatschutz und Denkmalpflege


    Nachdem die Kredite zur Erhaltung von schützenswerten Objekten vom Bund bereits um die Hälfte gekürzt worden sind, will sich die Eidgenossenschaft für die nächsten Jahre vollständig zurückziehen. Ab 2008 soll ein Moratorium für neue Gesuche verfügt werden. Dieser Rückzug gefährdet das bisher erfolgreiche Finanzierungssystem zwischen Privaten, Gemeinden, Kantonen und dem Bund. Das Vorgehen widerspricht der Botschaft des Bundesrates vom 7. September 2005 zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen NFA. Gemäss dieser sollen Heimatschutz und Denkmalpflege auch nach Einführung der NFA eine Verbundaufgabe bleiben.

     

    Bisher hat der Bund in Absprache mit den Kantonen die gesamtschweizerischen Interessen von Heimatschutz und Denkmalpflege mitgetragen. Sein finanzieller Anteil für die Archäologie und die Massnahmen zur Erhaltung von schützenswerten Objekten belief sich im letzten Jahrzehnt auf jährlich 33 Millionen Franken. Der Finanzierungsmodus wurde 1996, im Zuge der Eingliederung von Denkmalpflege und Archäologie in das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz NHG, den heutigen Erfordernissen angepasst und auf die Kantone abgestimmt. Die mit der Unterstützung der Kantone verbundenen laufenden Verpflichtungen im Bundesamt für Kultur BAK betragen rund 75 Millionen Franken. Dieser Umfang ist seit langer Zeit konstant, jährlich wird gleich viel zugesichert wie ausbezahlt.

     

    Entgegen den bisherigen Aussagen des Bundesrates und der Verwaltung will der Bund nun einen Systemwechsel herbeiführen. So sollen im Zusammenhang mit der NFA die für die Beurteilung der einzelnen Massnahmen bisher erforderlichen Kriterien durch «strategische Programmziele» und die spezifische Finanzierung der Objekte durch «globale Finanzhilfen» abgelöst werden. Diese Umstellung auf Globalbeiträge will der Bundesrat im Rahmen der Revision der Verordnung über den Natur- und Heimatschutz NHV verankern. Ob eine solche Globalisierung inhaltlich überhaupt umgesetzt werden kann, wird von den Fachleuten der Denkmalpflege bezweifelt.

     

    Offenbar möchte man mit dem Systemwechsel auch die Weichenstellung zum geplanten Kulturförderungsgesetz KFG vornehmen: Ab 2012 soll die Finanzierung von Heimatschutz und Denkmalpflege in einem Schwerpunktprogramm Kulturförderung, der so genannten Kulturbotschaft, erfolgen. Um einen solchen Schritt zu vollziehen, braucht es den Systemwechsel.

     

    Die Umstellung erfordert den vollständigen Abbau aller Verpflichtungen im Bereich Heimatschutz und Denkmalpflege bis ins Jahr 2011. Dazu dient das Moratorium im Zeitraum 2008–2011. Während dieser Periode werden vom Bund keine neuen Geschäfte mehr behandelt.

     

    Der gegen alle bisherigen Zusicherungen eingeleitete Rückzug wird in den nächsten Jahren für private und öffentliche Eigentümer von Baudenkmälern zu Konsequenzen führen. Nachdem die erfolgte Halbierung der Mittel zu teilweise grösseren Schwierigkeiten führte, dürfte die Finanzierung vieler Objekte ohne den Bund massiv gefährdet sein. Es muss mit schwerwiegenden Folgen für die vielfältige und reichhaltige Baukultur der Schweiz gerechnet werden. Mit seinem Vorgehen setzt der Bund auch kulturpolitisch ein bedenkliches Zeichen. Er widerspricht zudem der Botschaft zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. Darin schreibt der Bundesrat, dass Heimatschutz und Denkmalpflege auch nach 2008 integral eine Verbundaufgabe von Bund und Kantonen bleiben soll.

     

     

    Nationale Informationsstelle für Kulturgüter-Erhaltung NIKE

    Bern, 25. Juni 2007

     

    ...Medienmitteilung als PDF

     

     

     

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