Ein Gesetz für die Kultur?
In Aarau debattieren über 250 Kulturfachleute den Entwurf für ein neues Kulturförderungsgesetz und ein Pro-Helvetia-Gesetz.
Am Donnerstag, 15. September 2005, fand in Aarau eine von rund 280 Teilnehmenden besuchte Tagung zum neuen Kulturförderungsgesetz und zum revidierten Pro-Helvetia-Gesetz statt. Profilierte Vertreter der Schweizer Kulturszene nahmen Stellung zu Fragen der staatlichen Kulturförderung, der kulturellen Vielfalt und einer zeitgemässen Kulturpolitik. Dabei zeigte es sich, dass Kultur in der Schweiz sehr unterschiedliche Facetten aufweist und eine Vielzahl von Meinungen aufeinander treffen. Gleichzeitig konnte aber auch festgestellt werden, dass Einigkeit darüber herrscht, dass beide Gesetze dringend notwendig sind, um der Kultur in unserem Land eine längst fällige gesetzliche Verankerung zu schaffen.
Einigkeit herrschte, dass die Schweiz – endlich – eine gesetzliche Grundlage für Kultur und Kunstschaffen erhält. Weniger Einigkeit herrschte aber darüber, was ein solches Gesetz zu regeln habe. Iso Camartin, Präsident von suisseculture, erläuterte den kritischen Standpunkt der Kulturschaffenden, die insbesondere das Fehlen der Künstler-Vorsorge und ein zu grosses Gewicht der Verwaltung kritisieren. Der Direktor des Bundesamtes für Kultur, Jean-Frédéric Jauslin erläuterte die Überlegungen, die zu diesem relativ schlanken Rahmengesetz KFG geführt haben. Weitere Referate waren der Pro Helvetia, der privaten Kulturförderung, der Kulturvermittlung und der kulturellen Vielfalt gewidmet. Zu Sprache kam auch die Frage nach dem Zusammenwirken von Bildung und Kultur.
Die eigentliche Auseinandersetzung aber fand dann in Kultur-Ateliers statt. Hier trafen die Interessen von Kunstschaffenden und Kulturvermittlern, von Peripherie und Zentren, von Anhängern einer engmaschigen Regelung von Kulturförderung und Anhängern einer eher liberalen Kulturpolitik aufeinander. Der fast verwirrende Meinungspluralismus zeigte die kulturelle Vielfalt, aber auch deren Stärken und Schwächen auf. Immerhin war auch hier ein Konsens spürbar: Das gemeinsame Anliegen, die Schaffung einer gesetzlichen Basis für das helvetische Kulturleben ist unbestritten und muss zielstrebig weiterverfolgt werden.
Verschiedene Vorschläge zur Verbesserungen des Gesetzesentwurfs wurden vorgelegt, wie etwa die Frage der Freiheit des Künstlers, die soziale Sicherheit der Künstler – ein ungelöstes und drängendes Problem, welches parallel gelöst werden muss –, die Frage der optimierten Koordination der vielen Akteure auf privater Ebene einerseits, auf Gemeinde, Kantons- und Bundesebene andererseits. Noch ist viel zu tun. Insgesamt hat die Tagung positive Signale gesetzt, die ihre nachhaltige Wirkung nicht verfehlen werden.
Informationen zu dieser Tagung werden auf den Websites der Veranstalter Musikrat, NIKE, mediamus und Zürcher Hochschule Winterthur, School of Management, aufgeschaltet.