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Freiraum Kirche

Der Beitrag schlägt vor, Kirchen im städtischen Raum zu den Freiräumen zu zählen. Sie teilen mit anderen Freiräumen wie Parks und Plätzen, dass sie jedermann offen stehen und in diesem Sinn ebenfalls öffentliche Orte sind. Diskutiert wird dies unter städtebaulichen, religiösen und symbolischen Gesichtspunkten.

Städtebaulich tragen Kirchen mit ihrer von anderen Bauten deutlich unterscheidbaren äusseren Erscheinung zur Strukturierung der Städte bei, mit ihren Vorplätzen haben sie Teil an deren öffentlichen Freiräumen, und ihre Türmen bieten Orientierung. Religiös sind Kirchen Freiräume, insofern Gottesdienste im Grunde allen Menschen, gleich welcher Konfession oder Religion, ob gläubig oder nicht gläubig, offenstehen. Jeder und jede darf den Raum der Kirche jederzeit betreten und ihn auf seine Weise nutzen. Auf der symbolischen Ebene haben Kirchen als Denkmäler Teil an der Geschichte und Identität einer Stadt. Sie sind Erinnerungsorte für das Gemeinwesen, aber auch für die einzelnen Bewohnerinnen und Bewohner, die darin getauft wurden, geheiratet haben, Beerdigungen beiwohnten. Kirchen symbolisieren über Politik, Wirtschaft, Bildung und Kultur hinaus essentielle Werte für das Zusammenleben der Gesellschaft.

Dies hat Konsequenzen für die Frage allfälliger Umnutzungen. Nur als öffentliche Räume bleiben Kirchen Freiräume. Es sind darum Umnutzungen anzustreben, bei denen die Kirchen weiterhin der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.

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